Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt und Spezialist für Personalrecht in der Sozialwirtschaft, referiert kurzweilig und spannend über den Bedarf vieler Arbeitgeber nach flexibler Arbeitszeit. Das Arbeitsrecht sieht die Sache jedoch nicht ganz so locker und stellt zahlreiche Hürden auf.
Der Kurzvortrag geht der Frage nach, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist. In diesem Zusammenhang behandeln wir unter anderem die Begriffe Ruhezeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Wir gehen weiterhin der Frage nach, ob das Umkleiden als Arbeitszeit zu bewerten ist und wie es sich mit sogenannten Rüstzeiten verhält.
Im Mittelpunkt steht die Vorstellung unterschiedlicher Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung. Es geht los mit Ausführungen zur Vertrauensarbeitszeit. Behandelt werden weiter das Arbeitszeitkonto, Arbeit auf Abruf und der sogenannte Arbeitszeitkorridor („ Leitplanken-Modell“). Eingegangen wird zudem auf die verhängnisvolle Minusstunde.