Ralf Thielen klärt Sie über die Wichtigkeit der ab Mai 2018 gültigen EU-DSGVO in der Sozialwirtschaft auf und verrät Ihnen, was Sie auf den letzten Metern noch tun können, um den erstmals gesetzlich vorgesehenen Strafzahlungen zu entgehen.
Haben Sie bereits einen Datenschutzbeauftragen bestellt und der Datenschutzbehörde gemeldet? Haben Sie Ihr Verfahrensverzeichnis bereits komplett erstellt?
Innerhalb dieses Vortrags erfahren sie mehr über:
► Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen?
► Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
► Worauf ist bei der Berufung eines Datenschutzbeauftragten zu achten?
► Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?
► Welche Bußgelder können verhängt werden?
► Was ist ein Datenverarbeitungsverzeichnis?
► Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen getroffen werden?
► Welche Schritte sind einzuleiten?